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Zur Anfechtung eines Schenkungsvertrages

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1995, 423 Heft 11 v. 1.11.1995

ABGB §§ 572, 871, 901

Die Vertrauenstheorie ist auch für unentgeltliche Verträge maßgebend; bei Verkehrsgeschäften wird sie jedoch durch die allgemeine Beachtlichkeit des Motivirrtums abgeschwächt. Nur wenn zumindest eine der Voraussetzungen des § 871 ABGB erfüllt ist, kann der Schenkungsvertrag mit Erfolg wegen Irrtums angefochten werden.

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