In zwei Bereichen der Normverbrauchsabgabe hat der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union unmittelbare Auswirkung auf die Besteuerung: einerseits spielen selbstimportierte PKW aus dem EU-Raum eine immer größere Rolle, sodaß die Frage der Bemessungsgrundlage bundeseinheitlich geklärt werden sollte, und andererseits bei der Bestimmung des Steuersatzes, weil der bisherige ECE-Wert als Basis der Steuersatzerrechnung kontinuierlich durch den MVEG-Zyklus mit etwas anderen Prämissen ersetzt wird. Beide Bereiche werden durch eine Änderung der NoVA-Richtlinien geklärt.