Der Durchführungserlaß zur IFB-Sondervorauszahlung diente der Erläuterung der wichtigsten Zweifelsfragen (vgl RdW 8/95, S 316). Weitere Zweifelsfragen sind nunmehr in einer Ergänzung zu diesem Erlaß geklärt worden. Darüber hinaus bringt der Ergänzungserlaß Erleichterungen betreffend Anmeldung bzw Zahlung der Sondervorauszahlung innerhalb der Zweimonatsfrist des § 221a Abs 3 BAO.