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Beiträge der Arbeitnehmer zur Standortsicherung und Kautionsschutzgesetz

ArbeitsrechtReinhard GeistRdW 1995, 388 Heft 10 v. 1.10.1995

A. Problemstellung

Vor allem in wirtschaftlich schwierigen Zeiten steht immer öfter zur Diskussion, wie Standorte oder Unternehmen durch Beiträge seitens der Arbeitnehmer gerettet bzw gesichert werden können. In Betracht kommen dafür verschiedene Maßnahmen: Zum einen kann dem Unternehmen von den Arbeitnehmern Fremd- oder Eigenkapital durch Darlehen, stille Beteiligungen, Kommanditbeteiligungen, Erwerb von Aktien oder Geschäftsanteilen des Arbeitgebers zugeführt werden; zum anderen besteht die Möglichkeit, eine Verbesserung der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens durch Kostenentlastung herbeizuführen, nämlich indem die Arbeitnehmer - allenfalls für einen bestimmten Zeitraum - auf Entgeltbestandteile „verzichten“. In der Praxis besteht in diesem Zusammenhang immer wieder Unsicherheit über die arbeitsrechtliche Zulässigkeit sowie die jeweiligen Gestaltungsmittel.

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