UWG § 1
Gutscheine sind eine Form der Wertreklame, der gemeinsam ist, daß der Werbende durch das Gewähren einer besonderen Vergünstigung Kunden zu gewinnen sucht. Wertreklame ist nicht schlechthin wettbewerbswidrig, ihre Begleitumstände können aber ein Unwerturteil begründen.