EStG § 23 Z 2
Ist die Kommanditistin einer GmbH & CoKG bei der Komplementär-GmbH als Prokuristin beschäftigt und erledigt sie in dieser Funktion die Büroarbeiten der KG, so ist die Entlohnung an die Kommanditistin als Vergütung gemäß § 23 Z 2 EStG zu behandeln.
VwGH 15. 2. 1994, 93/14/0210