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Übertragung von Reinigungsaufgaben auf Fremdfirma ist Betriebsübergang

ArbeitsrechtU. R.RdW 1994, 281 Heft 9 v. 1.9.1994

Die in diesem Heft auf S 286 auszugsweise abgedruckte Entscheidung des EuGH, welche ausspricht, daß die Übertragung von bisher im Betrieb durch eine Arbeitnehmerin durchgeführten Reinigungsaufgaben auf eine Fremdfirma einen Betriebsübergang darstellt, ist von außerordentlicher Bedeutung, da sie den bisher für die Betriebsübergangsvorschriften in der EG (und damit auch des AVRAG, welches die Vorschriften der EG - Rl 77/187 zum Betriebsübergang umsetzen soll) allgemein vorausgesetzten Unternehmens-, Betriebs- bzw Betriebsteilbegriff grundlegend in Frage stellt. Ob freilich daraus der weitgehende Schluß gezogen werden kann, daß grundsätzlich jede Ausgliederung einer unternehmerischen Funktion ein der Rl 77/187 zu unterwerfender Vorgang ist, ist noch nicht entschieden. Die Tragweite der Entscheidung ist in den bisherigen Stellungnahmen jedenfalls noch nicht ausreichend ausgelotet worden. Man wird wohl noch einige Zeit zuwarten müssen, bis insoweit - etwa durch einen Konsens der europäischen Rechtswissenschaft oder/und durch klärende Folgeentscheidungen des EuGH - ausreichend Klarheit geschaffen sein wird, an der sich die Praxis orientieren kann. Vgl dazu die bereits erschienenen Beiträge von Joachim Heilmann (in EuroAS 6/1994, 11), Rita-Maria Kirschbaum (in DRdA 1994, 350 ff), Herbert Buchner (in Der Betrieb 1994, 1417 ff) und Hubertus Bauer (in Betriebs-Berater 1994, 1433 ff mit dem bezeichnenden Titel: Outsourcing out?). Eine insb an die Adresse der Praxis (aber nicht nur) gerichtete Auseinandersetzung mit den Fragestellungen, die das Erkenntnis des EuGH aufwirft, findet sich im folgenden Beitrag von Rita-Maria Kirschbaum.

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