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Veräußerung ererbter Vermögensgegenstände durch gemeinnützigen Verein kann umsatzsteuerpflichtig sein

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 232 Heft 7 v. 1.7.1994

UStG § 2

BAO § 45

Veräußert ein gemeinnütziger (mildtätiger) Verein neben der Ausführung anderer steuerpflichtiger und steuerfreier Umsätze mehrmals ihm von Todes wegen zu Gunsten der Verfolgung gemeinnütziger Zwecke zugewendete Vermögensgegenstände (Grundstücke, Wertpapiere, Hausrat - hier: 25 bis 85 Fälle jährlich - und Fahrzeuge), so fallen sie jedenfalls dann in den Rahmen seines Unternehmens (und nicht in die „Vereinssphäre“), wenn sie für sich allein nachhaltig sind.

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