ASVG § 60 Abs 1
Der OGH hält an der bisher vertretenen Auffassung, der Arbeitgeber verliere nach Maßgabe des § 60 Abs 1 ASVG sein Recht, den auf den Versicherten entfallenden Beitragsteil in barem abzuziehen, auch dann, wenn er infolge eines Verschuldens nicht nur mit dem Beitragsabzug, sondern mit der gesamten Entgeltzahlung bzw einer gebührenden Nachzahlung in Verzug ist, nicht mehr fest.