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Arbeitskräfteüberlassung an und durch Gebietskörperschaften Rechtliche Aspekte der Privatisierung durch Ausgliederung

ArbeitsrechtGeorg SchimaRdW 1994, 209 Heft 7 v. 1.7.1994

1. Vorbemerkung

Eine in Österreich immer beliebter werdende Form der „Privatisierung“ besteht darin, daß Gebietskörperschaften von ihnen bislang wahrgenommene Funktionen auf - sei es eigens gegründete, sei es schon bestehende - private Rechtsträger (zB Kapitalgesellschaften) übertragen. Zu erwähnen ist etwa die in Österreich bereits mehrfach erfolgte Ausgliederung kommunaler Betriebe, wie zB Stadtwerke, Verkehrsbetriebe, aber auch Krankenhäuser etc. Zahlreiche „Ausgliederungen“ erfolgten bislang durch (Bundes- oder Landes-)Gesetz, wobei diese Gesetze (zumindest im Bundesbereich) - soweit überblickbar - idR einen Arbeitsvertragsübergang anordneten und nicht eine Zurverfügungstellung von Bediensteten einer Gebietskörperschaft an einen privaten Rechtsträger unter Aufrechterhaltung der Dienstgeberstellung der Gebietskörperschaft1)1)Vgl zB das SalzmonopolG vom 1. 2. 1978 (BGBl 1978/124); das DorotheumsG vom 8. 11. 1978 (BGBl 1979/66); das StaatsdruckereiG vom 24. 7. 1981 (BGBl 1981/340), das ScheidemünzenG 1988 (BGBl 1988/597), das Schönbrunner TiergartenG 1991 (BGBl 1991/420), das Schönbrunner SchloßG 1992 (BGBl 1992/208)..

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