Stmk LStVG 1964: § 2 Abs 1, 2. Tatbestand
ABGB §§ 879, 1295 Abs 2
Das Stmk LStVG 1964 berührt nicht Verpflichtungen zur Erhaltung von Straßen, die durch „stillschweigende Widmung“ zu einer öffentlichen, in die Gattung der Gemeindestraßen einzuordnenden Straße werden, gleichgültig ob sie auf einem öffentlich-rechtlichen oder einem privatrechtlichen Titel beruhen.