StruktVG: § 1 Abs 2
Die Einbringung eines tatsächlich - also nicht nur buchmäßig - überschuldeten Betriebes ist im Hinblick auf das Verbot der Unterpari-Emission von der Anwendung des StruktVG (hier: § 1 Abs 2) auszuschließen.
VwGH 24. 11. 1993, 91/13/0199