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Entlassung wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit

ArbeitsrechtJudikatur ArbeitsrechtRdW 1994, 186 Heft 6 v. 1.6.1994

AngG § 27 Z 2

GewO 1859 § 82 lit b

Der Entlassungstatbestand der dauernden Dienst- bzw Arbeitsunfähigkeit ist auch bei deren Verursachung durch Krankheit oder Unglücksfall erfüllt.

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