UrlG § 2 Abs 1
Eine infolge tageweisen Urlaubsverbrauches erfolgende Umrechnung des Urlaubsanspruches auf Arbeitstage bezieht sich im Zweifel auf den gesamten Urlaubsanspruch, weshalb bei arbeitsfreiem Samstag auch bei einem Verbrauch des Urlaubs in Wochen ein in diesen fallender Samstagfeiertag keine Auswirkung auf die Urlaubsdauer hat.