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Berufung auf eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 104 JN

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 177 Heft 6 v. 1.6.1994

JN § 104

Die Berufung des Klägers in seiner Klage auf eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 104 JN hinsichtlich der Bezahlung von Miet- und Pachtentgelten für unbewegliche Sachen genügt für die Zuständigkeitsbegründung des angerufenen BG für HS Wien.

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