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Der Anwendungsbereich des § 12a KSchG über die vorzeitige Kreditrückzahlung

WirtschaftsrechtErnst KarnerRdW 1994, 166 Heft 6 v. 1.6.1994

Einleitung

Art 8 der EG-Richtlinie zum Verbraucherkredit1)1) Richtlinie 87/102/EWG zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit, ABl Nr L 42 vom 22. 12. 1986, 48; geändert durch die Richtlinie 90/88/EWG , ABl Nr L 61 vom 22. 2. 1990, 14 (im folgenden VerbrKr-RL). gibt dem Verbraucher das Recht, seine Verbindlichkeiten aus einem Kreditvertrag vorzeitig zu erfüllen. Macht der Verbraucher von diesem Recht Gebrauch, so hat er Anspruch auf eine angemessene Ermäßigung der Gesamtkosten des Kredits. Diese bedeutsame Abweichung vom österreichischen Privatrecht (§ 1413 ABGB)2)2)Dazu Koziol in Avancini/Iro/Koziol, Österreichisches Bankvertragsrecht II (1993) 39 mwN. hat im Hinblick auf den EWR-Vertrag zu einem Anpassungsbedarf geführt, dem durch die Erlassung der § 12 a KSchG3)3) BGBl 1993/247., § 33 Abs 8 BWG 4)4) BGBl 1993/532, Art I. und § 79 VAG 5)5) BGBl 1993/532, Art XII. entsprochen wurde.

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