EStG § 18 Abs 7
1. Dem Sinn des § 18 Abs 7 EStG 1988 entspricht es, jene Verluste eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners zum Verlustabzug zuzulassen, die aus typischen Verlustsituationen bei Beginn einer betrieblichen Tätigkeit resultieren.
2. Eine typische Verlustsituation iSd § 18 Abs 7 EStG 1988 liegt insbesondere vor, wenn