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Zur Besteuerung von Erträgen aus deutschen Lebensversicherungen

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 161 Heft 5 v. 1.5.1994

DBA-BRD

EStG: § 27 Abs 1 Z 6

Werden von in Österreich ansässigen Personen Versicherungsverträge mit deutschen Versicherungsunternehmen abgeschlossen und unterliegen die in Versicherungsauszahlungen enthaltenen Sparanteile dem 25 %igen deutschen Kapitalertragsteuerabzug, so ist die deutsche Steuerberechtigung durch Artikel 11 Abs 2 DBA-Deutschland gegeben. Wenn diese Sparanteile auch nach österreichischem Recht der Besteuerung unterliegen (dies ist in den Fällen der „Kurzläufer“ gem § 27 Abs 1 Z 6 EStG der Fall), ergibt sich aus Art 11 Abs 3 des Abkommens die Verpflichtung, die deutsche KESt auf die österreichische Einkommensteuer anzurechnen.

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