EStG 1972: § 34
Der Gerichtshof faßt die Voraussetzungen, unter denen Bürgschaftszahlungen für nahe Angehörige zu einer außergewöhnlichen Belastung führen, wie folgt zusammen:
1. Es ist erforderlich, daß der Steuerpflichtige glaubt, durch die Übernahme von Bürgschaften eine existenzbedrohende Notlage eines nahen Angehörigen mit Aussicht auf Erfolg abwenden zu können.