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Werbungskostenausschluß bei steuerbefreiten Auslandseinkünften

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 95 Heft 3 v. 1.3.1994

EStG §§ 16, 20 Abs 2

Bezieht ein Steuerpflichtiger neben einem steuerpflichtigen Gehalt auch steuerbefreite Einkünfte (hier: 30 % der Gesamteinkünfte), so sind Werbungskosten, die mit den Gesamteinnahmen im Zusammenhang stehen, nur anteilig (hier somit zu 70 %) abziehbar.

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