Im Jahr 1993 wurde der gesamte erste Wiener Gemeindebezirk zur Kurzparkzone erklärt. Eine Dauerparkerlaubnis wird nur noch an Bewohner und Geschäftsleute der Wiener Innenstadt erteilt. Dazu muß ein „Parkpickerl“ um eine Jahresgebühr von 1.320 S (mit Nebenkosten insgesamt 1.940 S) erworben werden (vgl § 2 Abs 1 der VO der Wr LReg über die pauschale Entrichtung der Parkometerabgabe, Wr LGBl 1993/32). Damit soll im Stadtzentrum eine Verkehrsberuhigung erreicht und dadurch die Lebensqualität erhöht werden. Diese Form der Parkraumbewirtschaftung soll ab dem Sommer 1994 auch auf den 2. bis 9. und den 20. Bezirk ausgedehnt werden (vgl Der Standard, 27. Jänner 1994, Seite 7).