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Sicherung des erhöhten Investitionsfreibetrages trotz Lieferverzug?

SteuerrechtO. HerzogRdW 1994, 90 Heft 3 v. 1.3.1994

Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des erhöhten Investitionsfreibetrages mit 31. März 1994 häufen sich Anfragen betreffend den Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Vielfach bestehen Schwierigkeiten, daß das Anlagegut noch zeitgerecht bis Ende März im Unternehmen des Auftraggebers - körperlich - vorhanden ist. Fraglich ist, ob nicht dennoch (ganz oder teilweise) der erhöhte Investitionsfreibetrag von 15 % geltend gemacht werden kann (BMF Erlaß v. 22. 2. 1994, 14 0205/1-IV/14/94):

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