Im Zusammenhang mit dem Auslaufen des erhöhten Investitionsfreibetrages mit 31. März 1994 häufen sich Anfragen betreffend den Zeitpunkt der Anschaffung/Herstellung von beweglichen Wirtschaftsgütern. Vielfach bestehen Schwierigkeiten, daß das Anlagegut noch zeitgerecht bis Ende März im Unternehmen des Auftraggebers - körperlich - vorhanden ist. Fraglich ist, ob nicht dennoch (ganz oder teilweise) der erhöhte Investitionsfreibetrag von 15 % geltend gemacht werden kann (BMF Erlaß v. 22. 2. 1994, 14 0205/1-IV/14/94):