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Kreditverlängerung ohne Verständigungspflicht gegenüber dem Bürgen nicht zu beanstanden

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 46 Heft 2 v. 1.2.1994

ABGB: §§ 864 a, 1363

Der Ausschluß von Einwendungen in einer Bürgschaftserklärung gegen die der Bank eingeräumte Möglichkeit, dem Hauptschuldner ohne Verständigung des Bürgen Kreditverlängerungen zu gewähren, ist nicht als objektiv ungewöhnlich iSd § 864 a ABGB zu beurteilen, wenn die Verlängerung nicht außerhalb jeder normalen wirtschaftlichen Erwartung liegt.

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