ABGB: §§ 864 a, 1363
Der Ausschluß von Einwendungen in einer Bürgschaftserklärung gegen die der Bank eingeräumte Möglichkeit, dem Hauptschuldner ohne Verständigung des Bürgen Kreditverlängerungen zu gewähren, ist nicht als objektiv ungewöhnlich iSd § 864 a ABGB zu beurteilen, wenn die Verlängerung nicht außerhalb jeder normalen wirtschaftlichen Erwartung liegt.