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Das mißglückte Verbot der pauschalen Wertberichtigung und Rückstellung

SteuerrechtW. D.RdW 1994, 24 Heft 1 v. 1.1.1994

Nach der Steuerreform 1993 dürfen Wertberichtigungen von Forderungen und Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten nicht mehr pauschal gebildet werden (§ 6 Z 2 lit a und § 9 Abs 3 EStG).

Die Bestimmung ist im Ansatz verfehlt; ihr liegen offenkundig falsche Vorstellungen des Gesetzgebers zugrunde. Denn es wurde etwas verboten, was es nie gab.

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