AngG § 26 Z 2
1. Eine Entgeltschmälerung durch Vorenthalten kollektivvertraglicher Bezugssteigerungen durch mehrere Monate rechtfertigt auch bei relativer Geringfügigkeit des vorenthaltenen Betrages einen vorzeitigen Austritt, wenn seitens des Arbeitgebers eine entsprechende Nachzahlung nicht einmal in Aussicht gestellt wird.