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Zum Forderungsübergang bei Unternehmensübergabe

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 12 Heft 1 v. 1.1.1994

HGB § 25

Nach § 25 HGB haftet der, der ein unter Lebenden erworbenes Handelsgeschäft unter der bisherigen Firma fortführt, für alle im Betrieb des Geschäftes begründeten Verbindlichkeiten

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