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Aufhebung der Miteigentumsgemeinschaft - Vorgehen bei ungleich belasteten Anteilen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 11 Heft 1 v. 1.1.1994

EO § 352

Das Verfahren nach § 352 EO ist ein Exekutionsverfahren, für dessen Durchführung jedoch die §§ 272 bis 280 AußStrG zur Anwendung kommen. Die Prüfung und Feststellung der Versteigerungsbedingungen hat nicht nach den Vorschriften der EO zu erfolgen, die Parteien können sich auf ihren Inhalt einigen; nur mangels Einigung sind sie vom Exekutionsgericht festzustellen.

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