vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OGH erkennt repressiven Charakter der Beugestrafen gem § 355 EO an

WirtschaftsrechtPaul OberhammerRdW 1994, 10 Heft 1 v. 1.1.1994

I. Die E des OGH vom 16. 6. 1993, 3 Ob 12/93 1)1) ecolex 1993, 686; ebenso nun auch 3 Ob 77-86/93. 3 Ob 151/93 . markiert eine grundlegende Wende im Zugang des Höchstgerichts zum Rechtsproblem der Strafverhängung in der Unterlassungsvollstreckung. Bis dato wurde in stRsp ausgesprochen, daß es sich bei den nach dieser Gesetzesstelle zu verhängenden Geld- und Haftstrafen um rein in die Zukunft wirkende Beugemittel ohne jeden repressiven Charakter handle; die Beugestrafen dienten nicht der Sanktionierung vergangener, sondern lediglich der Verhinderung künftiger Verstöße2)2)Vgl etwa EvBl 1965/207; SZ 45/79; SZ 52/112; SZ 58/100; Holzhammer, Zwangsvollstreckungsrecht3 314.. Noch in seiner E vom 27. 8. 1992, 3 Ob 51/92 3)3) EvBl 1993/27 = ecolex 1993, 251 (krit Wiltschek). hatte der 3. Senat diese Judikaturlinie bekräftigt - der dieser E zugrundeliegende Sachverhalt entsprach weitgehend dem jener E, die nun die Judikaturwende gebracht hat.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!