KStG § 5 Z 10
WGG § 7 Abs 3 Z 4
1. Im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen fällt die Errichtung in fremden Namen (Baubetreuung) nicht zu den begünstigten Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung.
KStG § 5 Z 10
WGG § 7 Abs 3 Z 4
1. Im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen fällt die Errichtung in fremden Namen (Baubetreuung) nicht zu den begünstigten Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung.