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Gemeindeämter keine Gemeinschaftseinrichtungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 424 Heft 12 v. 1.12.1994

KStG § 5 Z 10

WGG § 7 Abs 3 Z 4

1. Im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen fällt die Errichtung in fremden Namen (Baubetreuung) nicht zu den begünstigten Tätigkeiten einer gemeinnützigen Bauvereinigung.

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