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Wechsel der Gewinnermittlungsart wegen Betriebsbeendigung nicht freiwillig

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 424 Heft 12 v. 1.12.1994

EStG § 37 Abs 2 Z 3

Ist der Wille des Steuerpflichtigen nicht direkt auf die Änderung der Gewinnermittlungsart gerichtet, sondern auf eine Betriebsbeendigung, die den Wechsel der Gewinnermittlungsart (von Einnahmen-Ausgaben-Rechnung auf Betriebsvermögensvergleich) mit sich bringt, liegt kein freiwilliger Wechsel der Gewinnermittlungsart vor. Der Übergangsgewinn unterliegt daher dem halben Einkommensteuersatz.

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