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I-Rücklagenauflösung im aufgabebedingten vierten (Rumpf-)Wirtschaftsjahr

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1994, 423 Heft 12 v. 1.12.1994

EStG § 9

War das letzte Wirtschaftsjahr des I-Rücklagenverwendungszeitraums eine aufgabebedingtes Rumpfwirtschaftsjahr, so verwirklicht die Anläßlichkeit der Betriebsaufgabe für die Bildung des Rumpfwirtschaftsjahres auch die Anläßlichkeit der gewinnerhöhenden Auflösung der I-Rücklage. Die Auflösung erfolgt daher iSd § 9 Abs 2 letzter Satz EStG 1988 zuschlagsfrei.

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