EStG: § 30
Gem § 30 EStG 1988 sind Spekulationsgeschäfte Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung bei Grundstücken nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen von der Besteuerung sind ua die Einkünfte aus der Veräußerung von selbst hergestellten Gebäuden.