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Zur Abgrenzung zwischen Vermögensverwaltung und gewerblichem Wertpapierhandel

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1994, 420 Heft 12 v. 1.12.1994

EStG: §§ 23, 27

Die Verwaltung eigener Wertpapiere und Geldmittelt stellt auch bei laufenden Zu-und Verkäufen grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sofern die Finanzierung jeweils aus eigenen Vermögensmitteln erfolgt.

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