EStG: §§ 23, 27
Die Verwaltung eigener Wertpapiere und Geldmittelt stellt auch bei laufenden Zu-und Verkäufen grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sofern die Finanzierung jeweils aus eigenen Vermögensmitteln erfolgt.EStG: §§ 23, 27
Die Verwaltung eigener Wertpapiere und Geldmittelt stellt auch bei laufenden Zu-und Verkäufen grundsätzlich keine gewerbliche Tätigkeit dar, sofern die Finanzierung jeweils aus eigenen Vermögensmitteln erfolgt.