EStG: § 24 Abs 6
Die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG 1988 ist vorgesehen für zum Betriebsvermögen gehörende Gebäudeteile, wenn das Gebäude bis zur Betriebsaufgabe der Hauptwohnsitz des Betriebsaufgebers gewesen ist.
Die Begünstigung des § 24 Abs 6 EStG 1988 ist steuersubjekt(personen)bezogen auszulegen und findet Anwendung auf