I. Einleitung
Durch das Endbesteuerungsgesetz BGBl 1993/11 und das dazu ergangene Ausführungsgesetz BGBl 1993/12 wurden der Erbschaftsbesteuerung wesentliche Teile des Nachlaßvermögens entzogen. Mit dem am 1. 9. 1993 in Kraft getretenen Privatstiftungsgesetz BGBl 1993/694 wurde insb für große Vermögen eine attraktive Möglichkeit zur Minimierung der Erbschaftssteuer geschaffen. Seither wird die Sinnhaftigkeit der Erhebung einer Erbschaftssteuer überhaupt in Frage gestellt. Zuletzt wurde eine Abschaffung der Erbschaftssteuer insb im Zusammenhang mit Veranstaltungen anläßlich des Jahreskongresses der Wirtschaftstreuhänder im Oktober 1994 gefordert. Dabei wurde vor allem auf die relativ geringe Höhe des Aufkommens der Steuer und die Erhebungskosten -welche offensichtlich isoliert ohne den Zusammenhang mit anderen Abgaben bis hin zu den Gerichtsgebühren gesehen werden -verwiesen. Demgegenüber werden die Steuerungsfunktion der in Rede stehenden Abgabe sowie die sozialpolitischen Aspekte ihrer Erhebung in dieser Diskussion -soweit überschaubar -vernachlässigt.