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Bezugsrechte als Anteil an einer Körperschaft iSd § 31 EStG?

SteuerrechtEva Feichtner, Stefan HaslingerRdW 1994, 363 Heft 11a v. 1.11.1994

Der Wortlaut des § 31 EStG idF BGBl 1993/818 (Steuerreformgesetz) spricht von „Anteilen an einer Körperschaft“, deren Veräußerung unter bestimmten Voraussetzungen zur Besteuerung zum halben Durchschnittssteuersatz (§ 37 Abs 4 Z 2 lit b) führt. Eine Legaldefinition des „Anteils“ an einer Körperschaft ist nicht vorgesehen. Unbestritten werden von diesem Begriff Aktien und Anteile an einer GmbH umfaßt. Seit 1. 1. 1994 sind auch Geschäftsanteile einer Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaft, Vereine, WAG, etc1)1)Bauer/Quantschnigg, KStG 1988, § 1 Tz 37 ff. sowie Substanzgenußrechte iSd § 8 Abs 3 Z 1 KStG2)2)EB RV Steuerreformgesetz 1993; Haunold, ecolex 1994, 256 ff. erfaßt.

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