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Vermeidung der unechten Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 25 UStG 1994

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1994, 361 Heft 11a v. 1.11.1994

​​1. Sachverhalt

Ein Verein (iSd VereinsG 1991) erfüllt nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO. Sein gemeinnütziger Zweck liegt in der Förderung der Kunst durch Musik- und Gesangsaufführungen.

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