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Vermeidung der unechten Steuerbefreiung des § 6 Abs 1 Z 25 UStG 1994

SteuerrechtChristoph RitzRdW 1994, 361 Heft 11a v. 1.11.1994

1. Sachverhalt

Ein Verein (iSd VereinsG 1991) erfüllt nach Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung die Voraussetzungen der §§ 34 ff BAO. Sein gemeinnütziger Zweck liegt in der Förderung der Kunst durch Musik- und Gesangsaufführungen.

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