1. Ausgangspunkt: VwGH 22. 3. 1993, 91/13/0091
Dem Erkenntnis des VwGH lag folgender Sachverhalt zugrunde:
Mit Kaufvertrag vom 19. 12. 1980 veräußerte A ein ihr gehöriges Einzelunternehmen um den Preis von insgesamt 2,220.000 S an eine GmbH. Der Kaufpreis sollte in zehn Jahren in monatlichen Raten zu je 15.167 S entrichtet werden.