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Verbandsklage und einstweilige Verfügung nach dem KSchG

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1994, 346 Heft 11a v. 1.11.1994

KSchG §§ 9, 28, 29

Im abstrakten Kontrollverfahren einer Verbandsklage kann die Prüfung der Zulässigkeit von Klauseln nur generalisierend erfolgen. Da der Verbandsprozeß die Funktion hat, unzulässige AGB-Klauseln präventiv aus dem Rechtsverkehr zu ziehen, ist die Unklarheitenregel des § 915 ABGB im kundenfeindlichsten Sinne auszulegen.

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