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Insolvenzausfallgeld für Verzugszinsen

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1993, 250 Heft 8 v. 1.8.1993

IESG § 3 Abs 2 Z 2

Durch § 3 Abs 2 Z 2 IESG wird der Anspruch auf Verzugszinsen für gesicherte Ansprüche abschließend geregelt. Ein darüber hinausgehender Zinsenzuspruch - etwa bis zur Zuerkennung von Insolvenzausfallgeld - ist gesetzlich nicht vorgesehen.

OGH 16. 12. 1992, 9 Ob S 18/92 (OLG Wien 22. 7. 1992, 31 Rs 98/92; ASG Wien 6. 2. 1992, 24 Cgs 710/91)

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