EStG § 6
Aufschiebend bedingte Forderungen aufgrund bereits erbrachter Leistungen sind in der Schlußbilanz des Jahres der Leistung zu bilanzieren, auch wenn die Bedingung noch nicht erfüllt ist.
VwGH 17. 2. 1993, 90/14/0128
EStG § 6
Aufschiebend bedingte Forderungen aufgrund bereits erbrachter Leistungen sind in der Schlußbilanz des Jahres der Leistung zu bilanzieren, auch wenn die Bedingung noch nicht erfüllt ist.
VwGH 17. 2. 1993, 90/14/0128