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Aktivierungszeitpunkt bei aufschiebend bedingten Forderungen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 232 Heft 7 v. 1.7.1993

EStG § 6

Aufschiebend bedingte Forderungen aufgrund bereits erbrachter Leistungen sind in der Schlußbilanz des Jahres der Leistung zu bilanzieren, auch wenn die Bedingung noch nicht erfüllt ist.

VwGH 17. 2. 1993, 90/14/0128

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