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Bilanzberichtigung bei gewillkürtem Betriebsvermögen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 231 Heft 7 v. 1.7.1993

EStG § 4 Abs 2

1. Die Bilanzberichtigung betrifft grundsätzlich alle Bilanzen, die unrichtig sind. Dies gilt auch für die Bilanzen jener Jahre, hinsichtlich derer Abgaben- oder Feststellungsbescheide bereits in Rechtskraft erwachsen sind und eine Wiederaufnahme des Verfahrens nicht mehr in Betracht kommt.

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