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Spekulation- und Kapitaleinkünfte bei langfristigen Kaufpreisraten oder Wertsicherung

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 230 Heft 7 v. 1.7.1993

EStG: § 30, § 27

Bei Veräußerung einer Liegenschaft gegen langfristige Raten sind in diesen im allgemeinen Zinsen einkalkuliert. Die Raten setzen sich dann aus einem Zinsanteil und einem Tilgungsanteil zusammen. Bei sehr langen Laufzeiten - im Anfragefall 22 Jahre - kann für die Ermittlung dieser Anteile hilfsweise auf den Zinssatz des § 14 Abs 3 Bewertungsgesetz zurückgegriffen werden (5,5 %).

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