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Investitionsfreibetrag für Omnibusse

SteuerrechtErlaßrundschau SteuerrechtRdW 1993, 230 Heft 7 v. 1.7.1993

EStG: § 10

Auch lärmarme Omnibusse können unter § 8 b der KFG- DVO 1967 idF der VO vom 23. 8. 1989, BGBl Nr 451, fallen. Umgekehrt sind gem § 10 Abs 4 letzter Satz EStG nur gebrauchte „Lastkraftwagen“ vom IFB ausgeschlossen, sodaß für gebrauchte Omnibusse der Investitionsfreibetrag (IFB) grundsätzlich zusteht.

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