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Übernahme der KESt durch die Kapitalgesellschaft begünstigungsschädlich

SteuerrechtRdW 1993, 229 Heft 7 v. 1.7.1993

Gelegentlich übernimmt die Kapitalgesellschaft die auf die Ausschüttungen entfallende KESt und bezahlt Netto- Dividenden aus. Wie der VwGH jüngst erklärt hat, ist diese Vorgangsweise für den Dividendenempfänger auch dann begünstigungsschädlich (Verlust des begünstigten Steuersatzes nach § 37 EStG), wenn die Übernahme der KESt im Rechenwerk der Gesellschaft offen ausgewiesen wird (E 25. 1. 1993, 92/15/0219).

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