Vor kurzem hat in einer Konflikte-Sendung folgender Fall für Aufregung gesorgt: Einem Dienstnehmer wurde während einer Dienstreise sein Privat-PKW gestohlen. Der PKW war im Zeitpunkt des Diebstahls rund fünf Jahre alt. Der Dienstgeber ersetzte dem Dienstnehmer den Zeitwert des PKW in Höhe von 170.000 S. Das FA setzte den Schadenersatz als Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit an; dagegen ergab sich für die außergewöhnliche Abschreibung des Fahrzeuges ein fiktiver Restbuchwert von Null oder praktisch Null, weil das Fahrzeug bei der üblicherweise angenommenen Nutzungsdauer von fünf Jahren im Zeitpunkt des Diebstahls voll abgeschrieben gewesen wäre.