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Bilanzänderung bei Wiederaufnahme?

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1993, 191 Heft 6 v. 1.6.1993

Nach § 4 Abs 2 EStG 1988 sind Bilanzänderungen nach dem Einreichen beim Finanzamt „nur zulässig, wenn sie wirtschaftlich begründet sind und das Finanzamt zustimmt. Das Finanzamt muß zustimmen, wenn die Bilanzänderung wirtschaftlich begründet ist.“

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