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Prämierungswürdigkeit von Verbesserungsvorschlägen

SteuerrechtJudikatur SteuerrechtRdW 1993, 167 Heft 5 v. 1.5.1993

EStG § 67 Abs 7

1. Die Belohnung für einen Verbesserungsvorschlag ist nur dann nach § 67 Abs 7 EStG steuerbegünstigt, wenn der Verbesserungsvorschlag überhaupt als solcher angesehen werden kann bzw prämiernngswürdig ist. Ist ein (belohnungswürdiger) Verbesserungsvorschlag zweifelhaft, muß er vom Arbeitgeber nachgewiesen werden.

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